Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gelten nur für eine bestimmte Kundengruppe. Solche Bestimmungen sind durch einen fett gedruckten Hinweis am Anfang des jeweiligen Absatzes gekennzeichnet. Absätze ohne einen solchen Hinweis gelten für alle Kunden.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Kundengruppen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung damit zusammenhängender Leistungen, die zwischen der DEXDO GmbH, Winchester Straße 2, 35394 Gießen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 9240, vertreten durch den Geschäftsführer Yilin Wang (im Folgenden „wir“ oder „DEXDO“), und Ihnen als Kundin oder Kunde geschlossen werden. Das gilt für Bestellungen über den Onlineshop unter dexdo-online.de ebenso wie für Verträge, die auf ein individuelles Angebot von uns hin geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Kaufmann ist, wer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist; nicht jeder Unternehmer ist zugleich Kaufmann.
(3) Maßgeblich ist die Fassung dieser Bedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung. Wir speichern den für Ihre Bestellung geltenden Text und stellen ihn Ihnen mit der Bestellbestätigung zur Verfügung.
(4) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis Ihrer Bedingungen vorbehaltlos liefern. Ihre Bedingungen gelten nur, soweit wir ihrer Geltung im Einzelfall in Textform zugestimmt haben.
(5) Individuelle Vereinbarungen, die wir mit Ihnen im Einzelfall getroffen haben, haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Übersetzungen dieser Bedingungen dienen allein Ihrer Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an Sie, eine Bestellung abzugeben.
(2) Mit dem Anklicken der Schaltfläche, die den Bestellvorgang abschließt, geben Sie ein verbindliches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor dem Absenden können Sie Ihre Eingaben jederzeit korrigieren und den Vorgang abbrechen.
(3) Nach Eingang Ihrer Bestellung senden wir Ihnen eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung dokumentiert nur, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, und stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung annehmen. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform, durch die Versendung der Ware oder durch den Einzug des Kaufpreises. Nehmen wir Ihr Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, sind Sie an Ihr Angebot nicht mehr gebunden; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen unverzüglich und ohne dass es einer Aufforderung bedarf.
(5) Für Anlagen, Sonderausführungen und Projektlösungen, die mit „Preis auf Anfrage“ gekennzeichnet sind, kommt ein Vertrag ausschließlich über ein individuelles Angebot von uns und dessen Annahme zustande. Unsere Angebote sind, soweit dort nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig und im Übrigen freibleibend.
(6) Weicht unsere Auftragsbestätigung inhaltlich von Ihrer Bestellung ab, weisen wir Sie darauf gesondert hin; der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn Sie der Abweichung zustimmen.
(7) Den Vertragstext speichern wir. Die Bestelldaten und diese Bedingungen senden wir Ihnen per E-Mail zu; nach Abschluss der Bestellung sind sie zusätzlich über Ihr Kundenkonto abrufbar.
§ 3 Preise, Versandkosten, Zölle, Preisanpassung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Der für Ihre Bestellung maßgebliche Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sämtliche Versandkosten werden Ihnen vor Abgabe der Bestellung im Warenkorb und in der Bestellübersicht gesondert ausgewiesen.
(2) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackung, Fracht und Versicherung.
(3) Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands, nach Österreich, in die Schweiz und nach Luxemburg 4,60 Euro je Bestellung und in die übrigen Länder der Europäischen Union 9,99 Euro je Bestellung. Für Waren, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Abmessungen nicht als Paket versandt werden können, weisen wir die Versandkosten artikelbezogen aus oder vereinbaren sie mit Ihnen gesondert.
(4) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich, können zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Abfertigungsgebühren anfallen. Diese Kosten tragen Sie; sie werden nicht von uns an die zuständigen Stellen abgeführt. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer setzt die umsatzsteuerfreie Abrechnung voraus, dass Sie uns Ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor der Rechnungsstellung mitteilen.
(5) Für Anlagen, die nicht als Paket versandt werden können, vereinbaren wir die Lieferbedingungen und die Kosten für Transport, Aufstellung und Inbetriebnahme gesondert im Angebot. Soweit wir Lieferklauseln verwenden, sind diese nach den Incoterms 2020 in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
(6) Die vereinbarten Preise gelten fest für Lieferungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss. Ist ein Liefertermin vereinbart, der später als vier Monate nach Vertragsschluss liegt, sind wir berechtigt, den Preis anzupassen, wenn sich unsere Einstands-, Energie-, Zoll- oder Frachtkosten für die betreffende Ware nach Vertragsschluss verändern. Die Anpassung erfolgt in demselben Verhältnis, in dem sich diese Kosten verändert haben, und ist auf deren Weitergabe beschränkt; eine Erhöhung unserer Gewinnspanne ist damit nicht verbunden. Kostensenkungen geben wir in gleicher Weise an Sie weiter. Auf Ihr Verlangen weisen wir Ihnen die Berechnung nach. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 Prozent, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unserer Mitteilung vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen unverzüglich.
§ 4 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
(1) Die Zahlung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, per Vorkasse durch Banküberweisung. Unsere Bankverbindung teilen wir Ihnen mit der Bestellbestätigung mit. Bitte geben Sie bei der Überweisung die Bestell- oder Rechnungsnummer als Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.
(2) Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig, soweit nicht ein Zahlungsziel oder eine Anzahlung vereinbart ist. Bei vereinbartem Zahlungsziel ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir versenden die Ware nach vollständigem Zahlungseingang auf unserem Konto, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Bei Anlagen und Projektaufträgen können wir eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent des Netto-Auftragswerts bei Vertragsschluss und die Zahlung des Restbetrags vor Versandbereitschaft verlangen. Die Zahlungsstaffel teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss mit; sie ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
(4) Kommen Sie in Zahlungsverzug, schulden Sie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB). Wenn Sie Unternehmer sind, können wir zusätzlich die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro verlangen; sie wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Für die zweite und jede weitere schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzugs berechnen wir eine Pauschale von 2,50 Euro zur Abgeltung unserer Porto- und Materialkosten. Sie können nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale; in diesem Fall entfällt die Pauschale oder ist entsprechend herabzusetzen. Eine berechnete Pauschale wird auf einen konkret nachgewiesenen Verzugsschaden angerechnet.
(6) Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ihr Recht, die Zahlung bei mangelhafter Leistung nach § 320 BGB zu verweigern, bleibt unberührt.
(8) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die unseren Zahlungsanspruch erheblich gefährden, insbesondere eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse, die Einstellung von Zahlungen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommen Sie einem berechtigten Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, können wir vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Lieferung, Lieferfristen, höhere Gewalt
(1) Wir liefern in die im Bestellvorgang auswählbaren Länder. Eine Lieferung an Packstationen ist nicht möglich.
(2) Lieferfristen ergeben sich aus der Artikelbeschreibung, unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung. Sie beginnen mit dem Tag nach Vertragsschluss, bei vereinbarter Vorkasse oder Anzahlung mit dem Tag nach deren Eingang auf unserem Konto. Bei Anlagen und Sonderausführungen betragen die Vorlaufzeiten produktionsbedingt regelmäßig mehrere Wochen; die für Ihre Bestellung geltende Frist nennen wir Ihnen vor Vertragsschluss.
(3) Angegebene Lieferfristen sind voraussichtliche Fristen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnet sich ab, dass wir eine angegebene Frist um mehr als zehn Werktage überschreiten werden, informieren wir Sie unverzüglich in Textform und nennen Ihnen einen neuen voraussichtlichen Termin. Ihre gesetzlichen Rechte bei Lieferverzögerung, insbesondere das Recht zum Rücktritt nach Fristsetzung, bleiben unberührt.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für Sie zumutbar sind, die gelieferte Teilmenge für Sie im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ausstehende Artikel liefern wir versandkostenfrei nach.
(5) Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, hoheitliche Maßnahmen, Epidemien, Energie- und Rohstoffmangel, Sperrung von Transportwegen und Häfen, Arbeitskämpfe sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten. Wir informieren Sie unverzüglich über Beginn und voraussichtliches Ende der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen unverzüglich.
(6) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Werden wir von unserem Vorlieferanten trotz eines vor Vertragsschluss abgeschlossenen, deckungsgleichen Beschaffungsgeschäfts nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert und haben wir dies nicht zu vertreten, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit uns ein Verschulden zur Last fällt.
(7) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Verbraucher sind. Ist die bestellte Ware nicht verfügbar, weil unser Zulieferer uns trotz vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren Sie unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
(8) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Nehmen Sie die Ware nicht zum vereinbarten Termin ab oder verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, sind wir berechtigt, die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr einzulagern und die Kosten der Einlagerung ab dem 15. Tag nach Anzeige der Versandbereitschaft mit 0,5 Prozent des Netto-Rechnungswerts je angefangenen Monat, insgesamt höchstens 5 Prozent, zu berechnen. Sie können nachweisen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; die Geltendmachung eines höheren, konkret nachgewiesenen Schadens bleibt uns unbenommen.
§ 6 Versand, Anlieferung, Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Speditionsanlieferungen erfolgen bis zur Bordsteinkante des angegebenen Grundstücks. Für die Abladung, den Transport zum Aufstellort, eine geeignete Zufahrt sowie geeignete Hebe- und Transportmittel sorgen Sie selbst, soweit wir diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen haben. Wir kündigen die Anlieferung vorab an; halten Sie zum vereinbarten Termin eine empfangsberechtigte Person bereit.
(2) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Verbraucher sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe der Ware an Sie oder an eine von Ihnen zur Entgegennahme bestimmte Person auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Ware versenden. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie den Frachtführer, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person selbst beauftragt haben und wir Ihnen diese Person nicht zuvor benannt haben (§ 475 Abs. 2 BGB).
(3) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Frachtführer, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf Sie über, bei Abholung mit der Bereitstellung der Ware. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus einem Umstand, den Sie zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Tag über, an dem wir die Versandbereitschaft angezeigt haben. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten ab.
(4) Äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen sollten Sie bereits bei der Anlieferung auf dem Frachtbrief oder dem Ablieferbeleg vermerken lassen. Wenn Sie Unternehmer sind, sind Sie verpflichtet, uns Transportschäden unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt. Wenn Sie Verbraucher sind, ist eine solche Anzeige keine Voraussetzung für Ihre gesetzlichen Rechte; unterbleibt sie, entstehen Ihnen keine Nachteile. Wir bitten Sie in diesem Fall gleichwohl um eine Mitteilung, damit wir unsere Ansprüche gegenüber dem Frachtführer wahren können.
§ 7 Aufstellung, Inbetriebnahme, Mitwirkung
(1) Aufstellung, Anschluss, Inbetriebnahme und Einweisung schulden wir nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Umfang dieser Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
(2) Ist eine Aufstellung oder Inbetriebnahme durch uns vereinbart, stellen Sie rechtzeitig und auf eigene Kosten die bauseitigen Voraussetzungen bereit. Dazu gehören insbesondere ein tragfähiger, ebener Aufstellort, der elektrische Anschluss mit den in der Betriebsanleitung angegebenen Anschlusswerten, die Kühlwasser- und Druckluftversorgung, eine geeignete Absaugung oder Abluftführung sowie freie Zugänglichkeit des Aufstellorts. Die Einhaltung der am Aufstellort geltenden bau-, arbeitsschutz- und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften obliegt Ihnen.
(3) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme, weil die bauseitigen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin nicht vorliegen oder weil Sie eine Mitwirkungshandlung unterlassen, tragen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Wartezeiten, zusätzliche An- und Abreisen und Übernachtungskosten unseres Personals, nach unseren jeweils gültigen Servicesätzen. Wir weisen Ihnen diese Kosten im Einzelnen nach.
(4) Der Betrieb unserer Anlagen setzt geschultes Personal voraus. Die mitgelieferten Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise sind zu beachten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Schmelzen und Gießen von Metallen erhebliche Gefahren durch Hitze, Metallspritzer, elektrische Energie und insbesondere durch Feuchtigkeit im Schmelzgut oder im Tiegel entstehen können.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(2) Die Absätze 3 bis 7 gelten nur, wenn Sie Unternehmer sind.
(3) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegen Sie zustehen, unser Eigentum. Forderungen mit uns verbundener Unternehmen werden nicht einbezogen.
(4) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, solange Sie sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befinden. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
(5) Die Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie uns bereits jetzt in Höhe unseres jeweiligen Rechnungsbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab; wir nehmen die Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung dieser Forderungen befugt. Wir werden die Abtretung nicht offenlegen und die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen, solange Sie Ihren Zahlungspflichten uns gegenüber nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. § 354a HGB bleibt unberührt.
(6) Verarbeiten oder verbinden Sie die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten oder verbundenen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Sie verwahren das Mit- oder Alleineigentum unentgeltlich für uns.
(7) Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, geben wir auf Ihr Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang frei. Sie zeigen uns Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich an und versichern die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert; Ihre Ansprüche gegen den Versicherer treten Sie uns in Höhe unserer gesicherten Forderung ab.
§ 9 Mängelhaftung, Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Verbraucher sind. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Sie haben das gesetzliche Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung. Vor Durchführung einer Nacherfüllung informieren wir Sie gesondert über dieses Wahlrecht und darüber, dass sich die Verjährungsfrist bei einer Nachbesserung einmalig um zwölf Monate verlängert (§§ 475 Abs. 4, 475e Abs. 5 BGB). Eine Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren ergibt sich nicht aus diesen Bedingungen; sie kommt nur zustande, wenn wir Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung eigens darüber unterrichtet haben und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart worden ist (§ 476 Abs. 2 BGB).
(3) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware; bei gebrauchten Waren ebenfalls ein Jahr ab Ablieferung. Die Art der Nacherfüllung wählen wir; Ihre berechtigten Belange berücksichtigen wir dabei angemessen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Von der Beschränkung in Absatz 3 ausgenommen und in gesetzlichem Umfang unberührt bleiben:
a) Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) Ansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen;
c) Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 438 Abs. 3 BGB);
d) Ansprüche, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben;
e) Rückgriffsansprüche nach den §§ 445a, 445b BGB;
f) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
g) Ansprüche wegen eines Mangels an einem Bauwerk oder an einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
(5) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Kaufmann sind. Es gilt § 377 HGB. Offene Mängel zeigen Sie uns innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung in Textform an, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Zur Anzeige genügt die rechtzeitige Absendung.
(6) Bei berechtigten Mängelanzeigen tragen wir die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Wenn Sie Unternehmer sind, gilt dies nicht für Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglich vereinbarten Bestimmungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Stellt sich nach einer Mängelanzeige heraus, dass kein Mangel vorlag und Sie dies erkennen konnten, können wir gegenüber Unternehmern den entstandenen Aufwand nach unseren jeweils gültigen Servicesätzen berechnen. Wir weisen den Aufwand im Einzelnen nach.
§ 10 Beschaffenheit, Verschleißteile, Betriebsbedingungen
(1) Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Artikelbeschreibung, unserem Angebot und der Auftragsbestätigung. Angaben zu Leistungsdaten, Schmelzleistung, Aufheiz- und Zykluszeiten sowie Standzeiten beziehen sich auf die in der Betriebsanleitung genannten Referenzbedingungen und Einsatzmaterialien.
(2) Handelsübliche und technisch bedingte Abweichungen in Maßen, Gewichten, Farbtönen und in der Ausführung, die die Funktion nicht beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß.
(3) Tiegel und Tiegelauskleidungen, Heizelemente, Thermoelemente, Induktionsspulen, Dichtungen, Filter, Düsen, Druckplatten und vergleichbare Verbrauchs- und Verschleißteile unterliegen betriebsbedingtem Verschleiß. Eine Abnutzung, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und den Angaben der Betriebsanleitung entspricht, ist kein Mangel. Ihre gesetzlichen Rechte bei einer darüber hinausgehenden Abweichung bleiben unberührt.
(4) Kein Mangel liegt vor, soweit ein Schaden darauf beruht, dass die Ware entgegen der Betriebsanleitung betrieben, mit ungeeignetem oder feuchtem Einsatzmaterial verwendet, außerhalb der angegebenen Anschluss- und Betriebswerte betrieben, unzureichend gewartet oder ohne unsere Zustimmung verändert wurde. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür tragen wir.
(5) Ersatz- und Verschleißteile erhalten Sie über uns. Verfügbarkeit, voraussichtliche Preise und das Bestellverfahren teilen wir Ihnen auf Anfrage mit; Reparatur- und Wartungsanleitungen stellen wir im Rahmen der jeweiligen Betriebsanleitung zur Verfügung. Die Verwendung von Fremdteilen ist Ihnen unbenommen; sie führt für sich genommen nicht zum Verlust Ihrer gesetzlichen Rechte.
§ 11 Herstellergarantie
(1) Für Induktionsschmelzöfen, Gießmaschinen und die zugehörigen Kaltwassersätze übernehmen wir zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung eine Garantie von zwölf Monaten ab Lieferdatum. Innerhalb dieser Frist beseitigen wir Material- und Fertigungsfehler nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Austausch der betroffenen Baugruppe.
(2) Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiß- und Verbrauchsteile im Sinne von § 10 Abs. 3 und nicht auf Schäden, die auf einer der in § 10 Abs. 4 genannten Ursachen beruhen. Sie umfasst keine Kosten für Transport, Aufstellung und Inbetriebnahme, soweit hierzu nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Diese Garantie beschränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht. Ihre gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig von dieser Garantie und unentgeltlich; die gesetzliche Mängelhaftung beträgt gegenüber Verbrauchern mindestens zwei Jahre.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Ebenso unbeschränkt haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos sowie bei der Verletzung einer Pflicht, für die wir verschuldensunabhängig einzustehen haben.
(3) In allen übrigen Fällen haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen; hierzu gehören insbesondere die Lieferung der Ware in der vereinbarten Beschaffenheit, die Einhaltung der für die Ware geltenden Sicherheitsanforderungen, die Übergabe der Betriebsanleitung und der Sicherheitsdokumentation sowie die zutreffende Angabe der Anschluss- und Betriebswerte.
(4) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. In den Fällen des Absatzes 3 ist unsere Haftung auf die Deckungssumme unserer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, mindestens jedoch auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags. Ebenfalls nur in den Fällen des Absatzes 3 haften wir Ihnen gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Stillstands- und Wiederanlaufkosten sowie für den Verlust von Schmelzgut und Einsatzmaterial. Ist Ihr typisches Schadensrisiko höher als der vorstehende Betrag, teilen Sie uns dies bitte vor Vertragsschluss mit; wir bieten Ihnen dann eine erweiterte Haftungsübernahme gegen Aufpreis an.
(5) Wenn Sie Verbraucher sind, gilt Absatz 4 nicht; es bleibt bei den Absätzen 1 bis 3.
(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Verbraucher sind. Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe unserer Widerrufsbelehrung zu, die Sie zusätzlich mit der Bestellbestätigung erhalten. Das Widerrufsrecht besteht unabhängig von Größe, Gewicht und Versandart der Ware; es besteht daher auch bei Waren, die per Spedition versandt werden.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ob eine Ware hierunter fällt, weisen wir vor Abgabe Ihrer Bestellung auf der jeweiligen Produktseite gesondert aus. Allein der Umstand, dass wir ein serienmäßig hergestelltes Gerät erst nach Ihrer Bestellung beim Hersteller beziehen oder dass Sie zwischen angebotenen Standardvarianten gewählt haben, führt nicht zum Ausschluss des Widerrufsrechts.
(3) Die Ingebrauchnahme der Ware lässt Ihr Widerrufsrecht unberührt; sie kann lediglich eine Pflicht zum Wertersatz nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung auslösen. Einen Wertersatz berechnen wir stets konkret und weisen ihn Ihnen nach; Sie können nachweisen, dass ein Wertverlust überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
(4) Wenn Sie Unternehmer sind, besteht kein Widerrufsrecht; es handelt sich um ein Verbraucherrecht. Ein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht räumen wir Unternehmern mit diesen Bedingungen nicht ein. Ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind, richtet sich nach dem Zweck des Geschäfts.
§ 14 Software, Schutzrechte, Unterlagen
(1) Ist im Lieferumfang Steuerungs- oder Anwendungssoftware enthalten, erhalten Sie ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht, diese Software zusammen mit der gelieferten Anlage bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Software verbleibt im Eigentum des jeweiligen Rechtsinhabers.
(2) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Weitergabe der Software unabhängig von der Anlage ist nur in den gesetzlich zwingend zugelassenen Fällen gestattet. Bei einer Weiterveräußerung der Anlage geht das Nutzungsrecht auf den Erwerber über, wenn Sie die Nutzung Ihrerseits vollständig einstellen.
(3) An Angeboten, Zeichnungen, Auslegungsberechnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die wir Ihnen überlassen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie zurückzugeben, wenn kein Vertrag zustande kommt.
(4) Stellen Sie uns Zeichnungen, Spezifikationen oder sonstige Vorgaben für eine Sonderausführung zur Verfügung, stehen Sie dafür ein, dass durch deren Umsetzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
§ 15 Ausfuhr, Zoll, Sanktionen
(1) Unsere Lieferungen können der Ausfuhr-, Verbringungs- und Einfuhrkontrolle der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Staaten unterliegen. Die Erfüllung des Vertrags steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, Embargos oder sonstiger Sanktionen entgegenstehen.
(2) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Sie sichern zu, die anwendbaren Ausfuhr- und Sanktionsvorschriften einzuhalten, die gelieferte Ware nicht unmittelbar oder mittelbar in ein Embargoland zu liefern und sie nicht an sanktionierte Personen oder Organisationen weiterzugeben. Auf unsere Anfrage teilen Sie uns die für eine Ausfuhrkontrolle erforderlichen Angaben, insbesondere Endverwendung und Endverbleib, mit. Ist eine erforderliche Genehmigung nicht erhältlich oder wird sie widerrufen, sind wir zum Rücktritt berechtigt; Schadensersatzansprüche wegen dieses Rücktritts sind ausgeschlossen, soweit uns kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 16 Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 17 Erklärungen, Textform, Vorrang von Individualabreden
(1) Erklärungen und Anzeigen, die Sie uns gegenüber abzugeben haben, können in Textform (§ 126b BGB) erfolgen, insbesondere per E-Mail an marktplatz@dexdo-online.de oder per Post an unsere Anschrift. Eine strengere Form verlangen wir nicht; besondere Zugangserfordernisse bestehen nicht. Schreibt das Gesetz für eine Erklärung eine bestimmte Form vor, gilt diese gesetzliche Form.
(2) Individuelle Vereinbarungen, die wir mit Ihnen im Einzelfall getroffen haben, gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB); das gilt auch für mündliche Zusagen.
(3) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Zusagen zu Beschaffenheit, Leistungsdaten, Schmelzleistung, Aufheiz- und Zykluszeiten, Standzeiten oder Lieferterminen, die über den Inhalt unserer Auftragsbestätigung hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Der Nachweis einer abweichenden Individualvereinbarung bleibt Ihnen unbenommen.
§ 18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Verbraucher sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat haben, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften dieses Staates von dieser Rechtswahl unberührt; Sie verlieren durch diese Rechtswahl also keinen Schutz, den Ihnen das Recht Ihres Aufenthaltsstaats zwingend gewährt.
(2) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
(3) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag, einschließlich der Zahlung und einer Nacherfüllung, ist unser Geschäftssitz in Gießen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Gießen. Wir sind daneben berechtigt, Klage an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Für alle übrigen Kunden – insbesondere für Verbraucher sowie für Unternehmer, die keine Kaufleute sind – gelten die gesetzlichen Vorschriften über Erfüllungsort und Zuständigkeit. Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet in diesen Fällen keine gerichtliche Zuständigkeit (§ 29 Abs. 2 ZPO).
(5) Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde, etwa auf einer Messe oder bei einem Termin an Ihrem Wohnsitz, ist für Klagen gegen Sie ausschließlich das Gericht Ihres Wohnsitzes zuständig (§ 29c ZPO).
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Diese Regelung gilt nur, wenn Sie Unternehmer sind. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer Zustimmung, die wir nur aus sachlichem Grund verweigern werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
Stand: August 2026

